AGB

Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern (Kunden, Lieferanten, Sonstige) wird widersprochen, soweit diese nicht mit unseren übereinstimmen.

Der Vertragspartner erkennt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bedingung für den Vertragsabschluss für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an.

$ 1 Vertragsabschluss

  1. Die von dem Käufer erklärte Bestellung ist bindend. Wir sind berechtigt, das darin enthaltene Vertragsangebot binnen 4 Wochen anzunehmen. Die Annahme kann durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, Erbringung der Werkleistung, Auslieferung oder durch sonstiges schlüssiges Verhalten erfolgen.
    Wir behalten uns vor, unsere Angebote bis zum Eingang der Annahmeerklärung bei uns zu widerrufen. Auf den Zugang der Annahmeerklärung wird verzichtet.
  2. Wir behalten uns vor, die von uns erbringenden Leistungen und zu liefernden Waren im Hinblick auf Verbesserungen, Änderungen und Weiterentwicklung infolge des technischen Fortschritts, veränderter Produktionsabläufe, im Hinblick auf sämtliche Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verwendbarkeitsdaten geringfügig zu ändern, sofern diese Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

$ 2 Preise und Zahlungen

  1. Die vereinbarten Preise sind im kaufmännischen Verkehr Nettopreise zzgl. der bei Beendigung der uns obliegenden Leistungen geltenden MwSt.
  2. Zahlungen sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto zahlbar. Abweichungen hiervon können schriftlich getroffen werden.
  3. Sofern die Ausführung des Auftrags durch uns Lohn-, Material- oder sonstige Kostenerhöhungen eintreten, behalten wir uns vor, die Preise im angemessenen Maße im Verhältnis zu der eingetretenen Kostenerhöhung anzupassen. Dies gilt bei Privatkunden nur, sofern die Ausführung des Auftrages mindestens 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.
  4. Schecks und Wechsel werden stets nur erfüllungshalber angenommen. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen und –kosten werden dem Kunden belastet.
  5. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gemäß § 273, 320 BGB, 369 ff. HGB ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche von uns dem Grunde und der Höhe nach anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zurückbehaltungsrechten gilt dies nicht für Kunden, die keine Kaufleute sind.
  6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank als Verzugsschaden zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  7. Der Kunde gerät bei Überschreitung des auf unserer Rechnung genannten Zahlungsdatums ohne Mahnung in Verzug.
  8. Bei Zahlungsverzug unseres Kunden sind wir berechtigt, weitere Leistungen – auch aufgrund anderer Verträge – zurückzuhalten. Wir sind berechtigt, während der Geltendmachung unseres Zurückbehaltungsrechts von uns gefertigtes oder bestelltes Material auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern.
  9. Wir sind berechtigt, von den mit dem Kunden geschlossenen Verträgen zurückzutreten, wenn der Kunde seine Zahlungen eingestellt oder einen Insolvenzantrag gestellt hat.
  10. Wir sind berechtigt, Versandkosten in Höhe der tatsächlichen Versandkosten dem Kunden zu berechnen.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der bei Vertragsabschluss festgelegte Leistungsumfang und die bei Vertragsabschluss festgelegten Vertragsbedingungen sind für beide Parteien bindend. Abweichungen hiervon sowie ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  2. In Fällen höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung oder sonstigen, nicht von uns zu vertretenden Ereignissen, welche die Erbringung der von uns geschuldeten Leistungen beeinträchtigen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung vereinbarter Ausführungsfristen zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, in diesem Falle von dem Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern dem Kunden nicht aus sonstigen Gründen im Rahmen der nachstehend geregelten Haftung Schadensersatzansprüche zustehen.
  3. Bei Kaufverträgen sind unsere Lieferschulden Hohlschulden, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden ist.
  4. Geraten wir aus Gründen, die von uns zu vertreten sind, mit Lieferungen in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
  5. Sind wir in Verzug geraten und hat der Käufer uns dann eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt, so kann er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist entweder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, letzteres jedoch nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle normaler Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
  6. Die Frist zur Erbringung der von uns geschuldeten Leistungen beginnt nicht vor der Beibringung etwaiger vom Kunden zu beschaffender notwendiger Unterlagen, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  7. Wir sind berechtigt vor Erbringung der uns obliegenden Lieferungen und Leistungen i. H. v. 75% der von unserem Vertragspartner zu erbringenden Gegenleistung zu verlangen.
  8. Wir sind berechtigt, Teilleistungen auszuführen und gesondert in Rechnung zu stellen. Verzug bei der Zahlung von Rechnungen über Teilleistungen gibt uns ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich Folgeleistungen.
  9. Mit der Absendung der Ware oder Übergabe an den Transporteur geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn unsererseits die Versendung oder der Transport übernommen wurde. Unsere Haftung wegen eigenem Verschulden in dem hier geregelten Umfang und bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten eigener Transportpersonen bleibt hiervon unberührt. Die Haftung für normale Fahrlässigkeit eigener Transportpersonen ist ausgeschlossen.
  10. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem dieser in Annahmeverzug gerät oder seine Mitwirkungspflichten verletzt.
  11. Entsteht durch höhere Gewalt oder in sonstiger, nicht vorhersehbarer Weise ein durch zumutbare Aufwendungen unsererseits nicht zu überwindendes Leistungshindernis, welches nicht von uns zu vertreten ist, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
  12. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Abnahme wegen wesentlicher Mängel unserer Leistungen zu verweigern, zur Abnahmeverweigerung wegen unwesentlicher Mängel ist der Kunde nicht berechtigt.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an unserer Ware geht erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung und nach Ausgleich aller Verbindlichkeiten des Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung über.
  2. Vor dem Eigentumsübergang ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet, wenn ein entgeltlicher Vertrag unter üblichen Bedingungen zugrunde liegt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderung gegen den Erwerber in Höhe des Nennwertes unserer Forderungen, zuzüglich 20 % an uns ab. Die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes zwischen Kunde und Empfänger der Ware ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung erlischt die Gestattung zur Weiterveräußerung schon für den ersten Fall der Zuwiderhandlung.
  3. Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf neue Waren, die durch Be- und Verarbeitung oder Verbindung mit unserer Ware entstanden sind. Wir gelten als Hersteller der neuen Sache im Sinne der gesetzlichen Vorschriften und erlangen Eigentum bzw. Miteigentum in Höhe des Wertanteils unserer Ware an der neuen Sache im Zeitpunkt der Be- oder Verarbeitung oder Verbindung. Der Kunde überträgt bereits jetzt sämtliche Ansprüche, welche ihm aufgrund des Erlöschen unseres Eigentumsvorbehalts führenden Vorgangs gegen Dritte zustehen. Insbesondere Ansprüche aus Dienst- und Werkverträgen, Geschäftsführung ohne Auftrag und Wertersatzansprüche, und zwar in Höhe des Wertes unserer Ware, zuzüglich 20 %, an uns ab.
  4. Ist der Kunde in Zahlungsverzug und stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Er hat die Ware unverzüglich herauszugeben, Zahlungseingänge auf an uns abgetretene Forderung auszusondern und unverzüglich an uns weiterzuleiten. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind dann ferner berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
  5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Bruch, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus der Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
  6. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte im Hinblick auf unsere Ware hat der Kunde unter Hinweis auf unser Eigentum unverzüglich zu widersprechen und uns zu benachrichtigen.
  7. Sofern der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten den Wert unserer Forderungen gegen den Kunden um mehr als 20 % übersteigt, kann der Kunde Freigabe der uns eingeräumten Sicherheiten in der übersteigenden Höhe verlangen.

§ 8 Gewährleistung

  1. Unsere Mängelhaftung wird auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen zweier Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  2. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des Gewährleistungsrechts sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen oder allgemeine Gütebezeichnungen (z.B. „river, si, wesselton, top wesselton“ o.ä.) beinhaltet grundsätzlich lediglich eine unverbindliche Warenbezeichnung nach subjektiver Einschätzung durch uns und begründet keine Eigenschafts-, Qualitäts- oder Wertzusicherung, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Für fremdbezogene Ware übernehmen wir Gewähr nur im Rahmen der mit unserem jeweiligen Vorlieferer getroffenen Gewährleistungsregelungen, sofern unser Kunde Kaufmann ist.
  4. Bei Kunden, die Kaufmann sind, gelten die Obliegenheiten der § 377, 378 HGB mit der Maßgabe, dass alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 10 Werktagen nach Lieferung, jedenfalls aber vor Verarbeitung oder Einbau der Ware schriftlich anzuzeigen sind. Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Anlieferung mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Kunde die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer zu erfüllen.
  5. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern nicht ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten auf unserer Seite oder bei Personen, für deren Verhalten wir einstehen müssen, vorliegt. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird unsere Haftung auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
  6. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unserem Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Prüfung fehlerhafter Ware nach unserer Wahl beim Kunden oder bei uns zu gestatten. Sofern der Kunde uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit.
  8. Ist der Kunde Kaufmann, so berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
  9. Bei Verträgen sind Mängel unserer Leistungen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach deren erstem Auftreten anzuzeigen. Dies gilt nicht für offensichtliche Mängel.

§ 6 Vertragsstrafe

  1. Bei Nichtannahme der von vertraglich zu erbringenden Leistungen durch den Kunden oder bei von dem Kunden zu vertretender Vertragsauflösung durch uns, ist der Kunde verpflichtet, an uns zum pauschalen Ersatz unserer Aufwendungen 15% der Bruttovertragssumme zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist, uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  2. Bei verspäteter Lieferung oder Unmöglichkeit der Lieferung an uns sind wir, sofern wir zu Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung gem §§ 325, 326 BGB berechtigt sind, berechtigt, ohne konkreten Nachweis eines Schadens 15 % der Bruttosumme als Schadensersatz geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 7 Abtretungsverbot

  1. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung durch uns .

§ 8 Kommissionen, Auswahllieferungen

  1. Die vor- und nachstehenden Regelungen gelten auch im Verhältnis zu Kommissionären und bei Auswahllieferungen. Die Überlassung der Ware zu Auswahl oder in Kommission gilt mit Ablauf des 14. Tages nach Übernahme als Kaufangebot i.S. § 362 HGB, wenn der Empfänger der Ware Kaufmann ist.
  2. Sofern dieses Kaufangebot nicht binnen weiterer 5 Tage abgelehnt und die Ware an uns zurückgegeben wird, kommt ein Kaufvertrag zu den bei Übergabe der Ware genannten Bedingungen, insbesondere Preisen zustande.
    Bis zur schriftlichen Bestätigung dieses Vertragsabschlusses durch uns, längstens bis zum Ablauf von weiteren 5 Tagen sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

  1. Erfüllungsort ist bei Kaufverträgen, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, Idar-Oberstein
  2. Gerichtsstand ist in diesen Fällen ausschließlich Idar-Oberstein (Amtsgerichtszuständigkeit) bzw. Bad-Kreuznach (Landgerichtszuständigkeit). Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl auch den für den Sitz des Vertragspartners örtlich zuständigen Gerichten zu klagen.
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der ausländische Kunde bestätigt dies mit seiner Unterschrift auf diesem Formular.

Juchem GmbH Hauptstr. 163, 55743 Idar-Oberstein

Termin vereinbaren